26.03.2024

Klimarechte sind auch Menschenrechte

Eine deutsche Staatsanwaltschaft will fünf Klimaaktivist*innen anklagen. Ihnen wird vorgeworfen, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein. Grundlage soll der §129 StGB sein. Dieser dient eigentlich zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Wir als GLS Bank sehen die Gefahr, dass eine solche Anwendung des §129 gewaltfreie politische Gruppen und Aktivist*innen kriminalisiert. Das ist unverhältnismäßig.

Viele Aktivist*innen sehen im zivilen Ungehorsam den letzten Weg, Veränderungen zu erzwingen, einzelne Klimaaktivist*innen begehen in diesem Rahmen Taten, die zumeist als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Dabei sollte auch vor dem Gesetz immer gelten: Klimarechte sind auch Menschenrechte.

Wir betrachten den heutigen Klimaaktivismus als Teil der großen Familie der Klimagerechtigkeitsbewegung. Solche Bewegungen brauchen Raum für zivilgesellschaftliches Engagement, ohne politische Verfolgung fürchten zu müssen. Deswegen unterstützen wir die Aktion menschengegenoel.org, die Stellungnahmen der Zivilgesellschaft zu diesem Fall einsammelt.

Bereits 2022 zählten wir in Deutschland 8173 Hitzetote. Zum Vergleich: Im Straßenverkehr sind im gleichen Jahr 1200 Personen gestorben. Geht die Klimaerhitzung in diesem Tempo weiter, werden wissenschaftlich prognostizierte Folgen wie Wassermangel und Ernteausfälle zu sozialer Ungerechtigkeit und Verteilungskämpfen führen. Wir arbeiten täglich für die friedliche Koexistenz aller Menschen.

Klimastreik in Bochum mit GLS Bank